Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Mit Zustandekommen einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen gelten die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

§ 2

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere Bedingungen, unabhängig von deren Art und Bezeichnung,
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen unsererseits nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§ 3

Hierneben gilt unsere detaillierte Preisliste in der jeweils letzten Fassung nach Maßgabe der hier im Einzelnen getroffenen
Bestimmungen.

§ 4

An Sonderpreise, die hinsichtlich einzelner Leistungsposten oder der Berechnungsweise insgesamt von der in § 3 getroffenen
Bestimmung abweichen, halten wir uns nur im Falle schriftlicher Bestätigung und für einen Zeitraum von drei Monaten, ab Datum
des schriftlichen Angebotes gerechnet, gebunden.

§ 5

Bei stundenweisem Einsatz eines unserer Spezialfahrzeuge einschließlich der dazugehörigen Besatzung, bestimmt sich die
Preisberechnung nach der gesamten Einsatzzeit des Fahrzeuges, einschließlich der An- und Abfahrtzeit zum Einsatzort sowie
der gegebenenfalls zur Entsorgung erforderlich werdenden Kippzeit.

§ 6

Bei der Beseitigung von Rohrverstopfungen wird von der üblichen Abrechnungsweise anhand der festgestellten Länge der
gereinigten Leitung bei Feststellung der folgenden Verstopfungsursachen abgewichen; unsere Leistungen werden dann im
Stundennachweis berechnet:
a) das Rohrleitungssystem ist schadhaft oder defekt
b) das Rohrleitungssystem ist nicht fachgerecht verlegt
c) die Verstopfung bzw. die Beschädigung ist auf Wurzeln oder andere schwer überwindbare Hindernisse zurückzuführen
d) die Verstopfung ist punktuell, wie z. B. in Senken, Spülen, Waschbecken, Toiletten incl. Zuleitung.

§ 7

Bei der Berechnung im Stundennachweis gilt grundsätzlich der Einsatz der kompletten Fahrzeugbesatzung, regelmäßig zwei
Monteure sowie der notwendigen Geräte als vereinbart, es sei denn, das Fahrzeug war beim Einsatz tatsächlich nur mit einem
Monteur besetzt. Für den Umfang der Leistung ist der Befund an Ort und Stelle durch unsere Monteure maßgebend.

§ 8

Es werden folgende Zuschläge auf den Netto-Reinigungspreis (Meterpreis und Stundenpreis) bei Durchführung der Arbeiten
erhoben:
a) 50 % Montag bis Freitag zwischen 0.00 und 7.00 Uhr
sowie zwischen 17.00 und 24.00 Uhr
b) 50 % Samstag
c) 75 % Sonntag
d) 100 % an gesetzlichen Feiertagen

§ 9

Unsere Rechnung ist unverzüglich nach Erhalt, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Beanstandungen der Rechnungslegung
sind nur binnen Wochenfrist nach Erhalt möglich. Spätere Reklamationen sind diesbezüglich ausgeschlossen.

§ 10

Ab Verzugseintritt erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % pro Monat auf die Bruttorechnungssumme.
Des Weiteren wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,50,- EUR für die Fertigung jedes Mahnschreibens erhoben.

§ 11

Gegenüber unseren Forderungen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die zur
Aufrechnung gestellte Gegenforderung ist unsererseits nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 12

Mängel der von uns durchgeführten Arbeiten sind uns binnen Wochenfrist anzuzeigen, es sei denn, der jeweilige Mangel war nicht
offensichtlich. Für später angezeigte Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 13

Schadenersatzansprüche aufgrund von Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht
auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten eines unserer Mitarbeiter.

§ 14

Gegenüber Kaufleuten gilt unser Firmensitz Duisburg als Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand.

Stand:22.04.2023